Schwäbische Maultaschen: ein Original!

Was wir schon lange wissen ist jetzt offiziell:
Die Schwäbische Maultasche ist ein Original!

Am 23. Oktober wurde es durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU offiziell bekannt gegeben: die „Schwäbische Maultaschen" oder "Schwäbische Suppenmaultaschen“ stehen unter dem EU-Schutz der so genannten „geschützten geografischen Angabe“ (g.g.A.).
Das heißt, dass nur noch solche Maultaschen Schwäbisch genannt werden dürfen die auch aus dem Schwäbischen kommen genauer, aus Baden-Württemberg und dem Regierungsbezirk Schwaben in Bayern. Mit diesem Schutz wird die traditionelle, heimische Spezialität vor Imitation und Nachahmung bewahrt.

Beantragt wurde der Schutz bereits am 30. Januar 2004 von der Schutzgemeinschaft „Schwäbische Maultaschen“, ein Zusammenschluss aus sechs mittelständischen Unternehmen und dem Landesinnungsverband. Von der ersten Sitzung bis zur heutigen Veröffentlichung war es manches Mal ein zäher Weg, dafür ist die Freude heute umso größer.

Lesen sie hier was die Mitglieder der Schutzgemeinschaft dazu sagen.

Die Mitglieder der Schutzgemeinschaft:

Schwäbische Mauttaschen stehen unter dem EU-Schutz der so genannten "geschützten geografischen Angabe" (g.g.A.).