Garantierte Herkunft und Qualität mit EU-Schutz

Was wäre der Schwarzwald ohne seinen Schinken oder das Allgäu ohne seinen Bergkäse! Diese und andere Produkte sind regionale Spezialitäten, die einen besonderen Schutz genießen: Zwei EU-Verordnungen schützen regionale Lebensmittel oder Agrarerzeugnisse europaweit vor Nachahmung und Missbrauch. Darüber hinaus bieten Ihnen die Schutzlabel eine Orientierungshilfe beim Einkauf. 

Geschützte geografische Angabe (g.g.A.)

g.g.A.

Produkte, die als geschützte geografische Angabe im EU-Register eingetragen sind, zeigen zum einen bereits im Namen eine enge Verbindung zur Region. Das Agrarerzeugnis oder Lebensmittel muss in dem Herkunftsgebiet erzeugt und/oder verarbeitet und/oder hergestellt werden.

Beispiele: Schwarzwälder Schinken, Schwäbisch Hällisches Qualitätsschweinefleisch, Tomaten/ Gurken/ Blattsalate/ Feldsalate von der Insel Reichenau, Schwarzwald-Forelle

Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)

g.U.

Einen noch engeren Bezug zur Region haben Produkte, die als geschützte Ursprungsbezeichnung im EU-Register eingetragen sind. Sie müssen sowohl im Herstellungsgebiet erzeugt, als auch hergestellt und verarbeitet worden sein.

Beispiele: Allgäuer Bergkäse, Allgäuer Emmentaler

Garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.)

g.t.S.

Produkte, die als garantiert traditionelle Spezialität bei der EU registriert sind, werden nicht wegen ihres Bezugs zur Region, sondern wegen bestimmter Merkmale geschützt. Entweder werden sie aus traditionellen Rohstoffen hergestellt oder sind nach einem traditionellen Verfahren hergestellt und/oder verarbeitet worden.

Für Deutschland gibt es bislang noch kein eingetragenes Produkt.

Beispiele: Serrano Schinken, Mozzarella, Geuze-Bier