Warenkunde Honig
Honigarten
Die Honigverordnung unterscheidet folgende Honigarten:
- Blüten- oder Nektarhonig stammt vollständig oder überwiegend aus dem Nektar von Pflanzen
- Honigtauhonig stammt vollständig oder überwiegend aus Exkreten lebender Pflanzenteile oder der an ihnen saugenden Insekten
- Waben- oder Scheibenhonig stammt aus noch verdeckelten und brutfreien Wabenzellen und wird in ganzen Waben oder Wabenstücken gehandelt
- Honig mit Wabenteilen oder Wabenstücke in Honig ist Honig, der ein oder mehrere Stücke Wabenhonig enthält
- Tropfhonig wird ohne Hilfsmittel schonend durch Ausfließen aus entdeckelten, brutfreien Waben gewonnen
- Schleuderhonig wird durch Schleudern der entdeckelten, brutfreien Waben mit einer Zentrifuge gewonnen
- Presshonig wird durch Abpressen der brutfreien Waben ohne Erwärmung oder bei einer Erwärmung auf maximal 45 °C gewonnen
- Gefilterter Honig wird gewonnen, indem anorganische oder organische Fremdstoffe so entzogen werden, dass Pollen in erheblichem Maß entfernt werden
- Backhonig ist für industrielle Verarbeitung und als Zutat für andere Lebensmittel geeignet


