Warenkunde Honig

Honigarten

Die Honigverordnung unterscheidet folgende Honigarten:

  • Blüten- oder Nektarhonig stammt vollständig oder überwiegend aus dem Nektar von Pflanzen
  • Honigtauhonig stammt vollständig oder überwiegend aus Exkreten lebender Pflanzenteile oder der an ihnen saugenden Insekten
  • Waben- oder Scheibenhonig stammt aus noch verdeckelten und brutfreien Wabenzellen und wird in ganzen Waben oder Wabenstücken gehandelt
  • Honig mit Wabenteilen oder Wabenstücke in Honig ist Honig, der ein oder mehrere Stücke Wabenhonig enthält
  • Tropfhonig wird ohne Hilfsmittel schonend durch Ausfließen aus entdeckelten, brutfreien Waben gewonnen
  • Schleuderhonig wird durch Schleudern der entdeckelten, brutfreien Waben mit einer Zentrifuge gewonnen
  • Presshonig wird durch Abpressen der brutfreien Waben ohne Erwärmung oder bei einer Erwärmung auf maximal 45 °C gewonnen
  • Gefilterter Honig wird gewonnen, indem anorganische oder organische Fremdstoffe so entzogen werden, dass Pollen in erheblichem Maß entfernt werden
  • Backhonig ist für industrielle Verarbeitung und als Zutat für andere Lebensmittel geeignet

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