Die EU-Kommission hat am Donnerstag (8. März) im europäischen Amtsblatt den Eintrag der „Schwäbischen Spätzle/Schwäbischen Knöpfle“ (g.g.A.) in das Register der EU für geschützte geografische Angaben (g.g.A.) und Ursprungsbezeichnungen (g.U.) veröffentlicht. Die Schwäbischen Spätzle sind damit aufgrund ihrer Qualität, ihrer langen Tradition und des damit verbundenen besonderen Ansehens europaweit mit verbindlichen Vorgaben für die Herstellung der Produkte als regionale Spezialität geschützt. Am 22. März wurden Sie durch Minister Alexander Bonde auch offiziell in die Genießergalerie aller geschützten Spezialitäten in Baden-Württemberg aufgenommen.
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