Produkte, die als geschützte geografische Angabe im EU-Register eingetragen sind, zeigen zum einen bereits im Namen eine enge Verbindung zur Region. Das Agrarerzeugnis oder Lebensmittel muss in dem Herkunftsgebiet erzeugt und/oder verarbeitet und/oder hergestellt werden.
Beispiele: Schwarzwälder Schinken, Schwäbisch Hällisches Qualitätsschweinefleisch, Tomaten/ Gurken/ Blattsalate/ Feldsalate von der Insel Reichenau, Schwarzwald-Forelle